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Elektrorollstuhl im Pflegeheim

Was ist erlaubt und wer übernimmt die Kosten?

Der Umzug in ein Pflegeheim bringt viele Veränderungen mit sich. Eine häufige Frage lautet: Darf ich meinen eigenen Elektrorollstuhl weiterhin nutzen? Und wer kommt eigentlich für die Kosten auf?
Grundsätzlich gilt: Auch im Pflegeheim haben Sie Anspruch auf Mobilität und ein möglichst selbstständiges Leben. Dennoch gibt es klare Regelungen, wer für welche Leistungen zuständig ist. Wer diese kennt, kann unnötige Probleme bei der Beantragung vermeiden.


Darf man einen eigenen Elektrorollstuhl im Pflegeheim nutzen?

Ja – die Nutzung eines eigenen Elektrorollstuhls ist grundsätzlich erlaubt. Ein Elektrorollstuhl ist ein wichtiges Hilfsmittel, um den Alltag selbstständig zu bewältigen. Dazu gehören Wege innerhalb der Einrichtung ebenso wie notwendige Termine außerhalb, etwa Arztbesuche oder Einkäufe. Wichtig ist jedoch, dass der Rollstuhl medizinisch notwendig ist und sicher selbst bedient werden kann. Die Fähigkeit zur eigenständigen Nutzung spielt bei der Genehmigung eine entscheidende Rolle.


Wer zahlt den Elektrorollstuhl im Pflegeheim?

Ein großer Vorteil vieler moderner Elektrorollstühle ist ihre faltbare Bauweise. Beim immer-mobil lässt sich der Rollstuhl in nur wenigen Sekunden zusammenklappen und platzsparend verstauen.
Dadurch passt er problemlos in viele Kofferräume und lässt sich deutlich einfacher transportieren als große, starre Modelle. Gleichzeitig reduziert die kompakte Form das Risiko, dass Teile während der Fahrt unter Druck geraten.

Krankenkasse: Für persönliche Mobilität

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Elektrorollstuhl, wenn dieser für Ihre individuelle Mobilität im Nahbereich notwendig ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie den Rollstuhl aktiv nutzen, zum Beispiel:

  • für Wege innerhalb der Einrichtung (zum Essen oder in den Park fahren)
  • für Arzttermine
  • für wichtige Alltagswege außerhalb

Hier spricht man vom sogenannten Basisausgleich der Mobilität. Ziel ist es, eine grundlegende selbstständige Fortbewegung zu ermöglichen.

Pflegeheim: Für die Grundversorgung

Das Pflegeheim ist hingegen für Hilfsmittel zuständig, die für die allgemeine Pflege benötigt werden.

Dazu gehören in der Regel:

  • Pflegebetten
  • Dusch- und Pflegehilfen

Diese dienen in erster Linie der Versorgung durch das Pflegepersonal und sind bereits im Pflegesatz enthalten.


Der entscheidende Unterschied

Die Abgrenzung lässt sich einfach zusammenfassen:

  • Selbstständige Mobilität → Krankenkasse zuständig
  • Pflege und Betreuung → Pflegeheim zuständig

Ein Elektrorollstuhl fällt somit meist in den Bereich der Krankenkasse – sofern er aktiv genutzt wird.


Innen- oder Außenbereich: Ein wichtiger Faktor

Ein entscheidender Punkt bei der Genehmigung ist, wo der Rollstuhl genutzt wird.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten eher, wenn der Elektrorollstuhl:

  • nicht nur im Zimmer genutzt wird
  • auch außerhalb der Einrichtung eingesetzt wird
  • zur aktiven Teilnahme am Alltag beiträgt

Wird der Rollstuhl hingegen ausschließlich innerhalb des Zimmers verwendet, argumentieren Krankenkassen häufig, dass ein einfacher manueller Rollstuhl ausreicht


Wann wird ein Elektrorollstuhl abgelehnt?

In der Praxis kommt es immer wieder zu Ablehnungen. Häufige Gründe sind:

  • Ein Standard-Rollstuhl wird als ausreichend angesehen
  • Die Nutzung ist nur im Zimmer vorgesehen
  • Die selbstständige Bedienung ist nicht möglich

Gerade der letzte Punkt ist entscheidend. Die Krankenkasse prüft, ob der Nutzer den Elektrorollstuhl sicher steuern kann. Ist das nicht gegeben, wird ein Elektrorollstuhl oft nicht bewilligt.


Welche Rolle spielt der Pflegegrad?

Der Pflegegrad selbst entscheidet nicht direkt über die Bewilligung eines Elektrorollstuhls. Er kann jedoch indirekt eine Rolle spielen, da er die Gesamtsituation und den Unterstützungsbedarf widerspiegelt. Letztlich zählt aber vor allem die medizinische Notwendigkeit und die Fähigkeit zur selbstständigen Nutzung.


Gibt es Zuzahlungen?

Wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, übernimmt die Krankenkasse in der Regel den Großteil der Kosten. Es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an:

  • etwa 10 % des Hilfsmittels, maximal ca. EUR 10,-

Entscheiden Sie sich für zusätzliche Funktionen oder ein höherwertiges Modell, kann eine private Aufzahlung erforderlich sein.


Darf das Pflegeheim den Elektrorollstuhl verbieten?

Ein Pflegeheim darf die Nutzung eines Elektrorollstuhls nicht pauschal verbieten.

Allerdings können aus Sicherheitsgründen bestimmte Regeln gelten, etwa:

  • Nutzung nur in geeigneten Bereichen
  • Einschränkungen bei sehr engen Räumen oder stark frequentierten Fluren

Diese Regelungen dienen dem Schutz aller Bewohner und sollten individuell abgestimmt werden.


Bedeutung für den Alltag im Pflegeheim

Ein Elektrorollstuhl kann im Pflegeheim einen entscheidenden Unterschied machen. Er ermöglicht es, sich eigenständig zu bewegen und wichtige Wege selbst zu erledigen. Gerade bei Terminen, Arztbesuchen oder alltäglichen Erledigungen trägt er wesentlich dazu bei, die eigene Selbstständigkeit zu erhalten.


Auch im Pflegeheim haben Sie Anspruch auf Mobilität.

Ein Elektrorollstuhl wird in vielen Fällen von der Krankenkasse übernommen – vorausgesetzt, er ist medizinisch notwendig und wird aktiv genutzt.

Wichtig ist die klare Unterscheidung zwischen persönlicher Mobilität und pflegerischer Versorgung. Wer den Antrag gut vorbereitet und die Voraussetzungen erfüllt, hat gute Chancen auf eine Bewilligung.


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