
Finanzierung und Kostenübernahme Ihres Elektro-Rollstuhls
So beantragen Sie Ihren Elektrorollstuhl – Schritt für Schritt
Ein moderner Elektrorollstuhl kann nicht nur Mobilität, sondern auch Lebensqualität zurückgeben. Die gute Nachricht: In vielen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ganz oder teilweise die Kosten. Damit der Antrag erfolgreich ist, sollten Sie einige wichtige Schritte beachten. Wir von immer-mobil erklären Ihnen den Ablauf transparent und einfach verständlich.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Damit die Krankenkasse die Kosten für einen Elektrorollstuhl übernimmt, müssen medizinische Gründe vorliegen. Dazu zählen u. a.:
- dauerhafte Gehbehinderung oder stark eingeschränkte Mobilität
- keine ausreichende Versorgung durch herkömmliche Hilfsmittel wie Gehhilfen oder manuelle Rollstühle
- medizinische Notwendigkeit, um am sozialen Leben teilzunehmen
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So funktioniert der Antragsprozess
Schritt 1: Beratung & Auswahl des passenden Modells
Ihr erster Schritt ist ein Besuch bei einem Sanitätshaus Ihres Vertrauens in Ihrer Umgebung. Dort werden Sie individuell beraten, welches Modell für Ihre Anforderungen geeignet ist und können auch gleich probefahren. Relevant hierfür sind:
- Wohnsituation (z. B. Türbreiten, Barrierefreiheit)
- Mobilitätsgrad und Körpermaße
- geplante Nutzung (Innenbereich, Außenbereich, Alltag oder Freizeit)
Nach der Beratung und der Probefahrt bekommen Sie ein individuelles Angebot, gemeinsam mit dem Erprobungsbericht. Beides brauchen Sie für die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
Schritt 2: Ärztliche Verordnung (Rezept)
Mit dem Erprobungsbericht und dem Angebot gehen Sie zu Ihrem Hausarzt oder Facharzt (z. B. Orthopäde oder Neurologe) im nächsten Schritt. Dieser stellt Ihnen bei medizinischer Notwendigkeit ein Hilfsmittelrezept für einen Elektrorollstuhl aus.
Achten Sie darauf, dass die ärztliche Verordnung möglichst konkret formuliert ist. Je klarer der medizinische Bedarf beschrieben ist, desto besser sind Ihre Chancen auf eine Genehmigung. Und ganz wichtig: die Verordnung hat nur eine Gültigkeit von 28 Tagen!
Schritt 3: Einreichen des Antrags bei der Krankenkasse
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung:
- ärztliche Verordnung (Rezept)
- Kostenvoranschlag & Erprobungsbericht (von Ihrem Sanitätshaus)
- optional: ärztlicher Befundbericht oder Pflegegutachten
- optional: Fotos Ihrer Wohnsituation oder Wege im Alltag (bei besonderen Anforderungen)
Sie können den Antrag selbst einreichen oder Ihr Sanitätshaus übernimmt das gerne für Sie. Sprechen Sie das Sanitätshaus einfach an!
Schritt 4: Prüfung durch die Krankenkasse
Die Krankenkasse prüft nun Ihren Antrag. In manchen Fällen beauftragt sie den Medizinischen Dienst (MDK) mit einer Begutachtung.
Bearbeitungszeit: In der Regel dauert die Prüfung 2 bis 5 Wochen.
Schritt 5: Genehmigung und Lieferung
Wurde der Antrag genehmigt, übernimmt das Sanitätshaus die komplette Abwicklung:
-
- Lieferung des genehmigten Elektrorollstuhls
- individuelle Anpassung vor Ort
- ausführliche Einweisung in die Bedienung
Falls der Antrag abgelehnt wird, unterstützt Sie Ihr Sanitätshaus auch gerne bei einem Widerspruch.
Finanzierungsmöglichkeiten bei Eigenanteil oder Selbstzahlern
Nicht immer übernimmt die Krankenkasse den Elektrorollstuhl vollständig. Viele Kunden entscheiden sich deshalb für ergänzende oder alternative Finanzierungswege – insbesondere bei Modellen mit mehr Komfort oder erweiterten Funktionen.
Finanzierung mit Ratenzahlung
Fragen Sie in Ihrem Sanitätshaus nach. Manche bieten Ihnen faire Ratenzahlungsmodelle. So können Sie Ihren Elektrorollstuhl bequem in monatlichen Raten abbezahlen – ohne hohe Einmalbelastung.
Ihre Vorteile:
- feste, planbare monatliche Raten
- Laufzeiten flexibel wählbar (z.B. 6-36 Monate)
- auf Wunsch auch mit Anzahlung oder ohne Anzahlung
Sprechen Sie Ihr Sanitätshaus einfach an – dann bekommen Sie ein individuelles Finanzierungsangebot, das zu Ihrem Budget passt.
Private Krankenversicherung (PKV)
Sind Sie privat versichert? Dann gelten individuelle Vertragsbedingungen. Einige PKV-Tarife übernehmen die Kosten für Elektrorollstühle ganz oder teilweise. Ihr Sanitätshaus hilft Ihnen gerne bei der Angebotserstellung für die Erstattung und der Kommunikation mit Ihrer Versicherung.
Pflegekasse & ergänzende Zuschüsse
Wenn Sie einem Pflegegrad zugeordnet sind, kann die Pflegekasse unter Umständen einen Zuschuss leisten – insbesondere, wenn der Rollstuhl auch der häuslichen Pflege dient. Zudem gibt es in bestimmten Fällen Zuschüsse von:
- Sozialamt (bei geringem Einkommen)
- Integrationsamt (bei beruflicher Wiedereingliederung)
- Stiftungen oder gemeinnützigen Vereinen
Häufige Fragen zur Kostenübernahme und Finanzierung
Übernimmt die Krankenkasse die vollen Kosten?
In vielen Fällen ja – allerdings meist nur für ein Basismodell. Bei Komfort- oder Sonderausstattungen ist ggf. eine Zuzahlung nötig.
Wie oft kann ich einen neuen Elektrorollstuhl beantragen?
In der Regel alle 5 Jahre, bei nachgewiesener Verschlechterung des Gesundheitszustands auch früher.
Muss ich den Rollstuhl selbst bezahlen?
In vielen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten – aber nicht immer zu 100 %. Für Sonderwünsche oder Komfortausstattungen kann ein Eigenanteil fällig werden.
Welche Unterlagen braucht die Krankenkasse?
Sie benötigt: ärztliches Rezept, Kostenvoranschlag, Erprobungsbericht, ggf. Zusatzgutachten oder Pflegegradnachweis. Wir helfen Ihnen gerne bei der Zusammenstellung.
Was kostet ein Elektrorollstuhl?
Die Kosten hängen vom Modell ab. Basis-Modelle starten bei ca. EUR 3.500,-, individuell ausgestattete Modelle können deutlich darüber liegen. Bei teilweiser Kassenübernahme reduziert sich Ihr Eigenanteil entsprechend.
Ihr Sanitätshaus unterstützt Sie bei jedem Schritt
Als erfahrener Anbieter von Elektrorollstühlen wissen wir: Der Antrag kann anfangs kompliziert wirken. Doch keine Sorge – Ihr Sanitätshaus steht Ihnen von Anfang an zur Seite:
- Beratung zum passenden Modell
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse
- Lieferung & Einweisung