Hilfsmittel richtig bei der Krankenkasse einreichen
Jeder kann früher oder später in diese Situation kommen: Damit der Alltag gemeistert werden kann, ist eine Unterstützung in Form eines Hilfsmittels notwendig. Hilfsmittel gibt es viele, angefangen von Stützstrumpfhosen bis hin zum Elektro-Rollstuhl. Doch wie unterstützt die Krankenkasse dabei und können die Kosten von einem Elektro-Rollstuhl überhaupt zur Gänze oder teilweise übernommen werden? Zuallererst ist eine richtige und korrekte Einreichung des Hilfsmittels bei der Krankenkasse notwendig.
Oft sind die Sorgen und Ängste, sich einen so dringend benötigten Elektro-Rollstuhl leisten zu können sehr groß. In Deutschland gibt es die Möglichkeit, eine Hilfsmittelnummer für ein Medizinprodukt zu erhalten, dadurch kann das besagte Hilfsmittel bei der Krankenkasse eingereicht werden. können die Kosten teilweise, oder sogar ganz übernommen werden.
Kompetente Unterstützung durch das Sanitätshaus
Wichtig ist, dass das jeweilige Hilfsmittel medizinisch begründet ist. Damit ist gemeint, dass das jeweilige Produkt zur Unterstützung im Alltag dient, um Aktivitäten weiterhin selbst erledigen zu können, wie zum Beispiel der Einkauf im naheliegenden Supermarkt oder die Fahrt mit dem Rollstuhl in die Apotheke. Dabei entscheidend ist der Termin im Sanitätshaus. Hier werden Betroffene umfangreich beraten und können unter verschiedenen Modellen das genau passende Hilfsmittel für sich und die persönlichen Bedürfnisse auswählen. Nach der Probefahrt werden im Sanitätshaus ein Erprobungsbericht und ein Kostenvoranschlag gestellt.
Rezept vom Arzt zwingend notwendig
Wesentlicher Teil des Hilfsmittelantrages ist das Rezept vom Arzt. Dieser stellt die entsprechende Diagnose und begründet, warum das Hilfsmittel für den/die PatientIn medizinisch erforderlich ist. Das Rezept kann entweder durch den Betroffenen selbst beim Arzt eingeholt werden, oder durch das Sanitätshaus erledigt werden.
Wenn alle Unterlagen beisammen sind, stellt das jeweilige Sanitätshaus den Antrag bei der Krankenkasse. Ob ein Hilfsmittel bewilligt wird und ob die Kosten teilweise oder zur Gänze übernommen werden, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es besteht jedoch die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, wenn das Hilfsmittel in erster Instanz abgelehnt wird.
Zusammengefasst ist es wichtig, sich im Vorfeld gut zu informieren, das passende Hilfsmittel auszusuchen und alle Dokumente richtig und sorgfältig vorzubereiten. So hat man eine gute Chance darauf, die notwendige Unterstützung durch die Krankenkasse zu erhalten. Der erste Ansprechpartner ist dabei immer das Sanitätshaus. Hier werden Betroffene bestmöglich beraten und können so das für sie entsprechende Hilfsmittel aussuchen.
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