Die 3 Schritte des Hilfsmittelantrags.
Damit Sie einen immer-mobil von der Krankenkasse bekommen ist eine gute Vorbereitung wichtig.
1. Sanitätshaus
Der erste Weg sollte Sie in ein Sanitätshaus führen, welches den immer-mobil im Sortiment hat und ein Muster für eine Probefahrt zur Verfügung stellt. Der Reha Techniker wird Ihnen den immer-mobil erklären und Ihnen einen Erprobungsbericht erstellen. Aus diesem muss hervorgehen, warum Sie genau diesen Elektro-Rollstuhl benötigen. Es sollte angeführt sein, welche Merkmale und Eigenschaften des immer-mobil für Ihre Situation wichtig und entscheidend sind.
2. Arzt
Mit dem Erprobungsbericht gehen Sie zum Arzt. Dieser schreibt eine ärztliche Verordnung. Die Verordnung sollte unbedingt die Markenbezeichnung mit der richtigen Hilfsmittelnummer enthalten
3. Einreichung
Das Sanitätshaus reicht den Kostenvoranschlag mit der ärztlichen Verordnung und den Erprobungsbericht bei der Krankenkasse ein.
Falls Sie trotzdem einen negativen Bescheid bekommen, ist noch lange nicht alles verloren. Viele Entscheidungen werden im Widerspruchsverfahren doch noch revidiert.
Sie haben weiter die Möglichkeit im sozialgerichtlichen Hauptsachverfahren erster und zweiter Instanz gegen einen ablehnenden Bescheid vorzugehen.
Als letzten Zug gibt es das Beschwerdeverfahren und die Revision in dritter Instanz.
Ob Ihre Krankenkasse Ihnen den Rollstuhl bezahlt, ist eine sogenannte Einzelfallentscheidung. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen in Deutschland kompetente Ansprechpartner nennen können.
Wichtig ist, dass das Rezept vollständig und korrekt ausgefüllt ist.
Bei der Einreichung bei der Krankenkasse ist es wichtig, dass das Rezept vollständig und korrekt ausgefüllt ist.
Kontrollieren Sie die Angaben auf dem Rezept für Ihren immer-mobil Rollstuhl!
Die Hilfsmittelnummer als Qualtitätsbeweis.
Die Hilfsmittelnummer ist eine Voraussetzung, dass Hilfsmittel in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Die Hilfsmittelnummern sind im Hilfsmittelverzeichnis, das vom GKV-Spitzenverband geführt wird, gelistet. Der leichte, praktische Elektro-Rollstuhl immer-mobil ist speziell an die Erfordernisse der deutschen Hilfsmittelnummer angepasst. Dafür waren umfangreiche Tests des deutschen Prüfinstituts CertBerlin nötig. Für die Eintragung ins Hilfsmittelverzeichnis müssen Rollstühle bestimmte Kriterien erfüllen, zum Beispiel dass sie für einen Wiedereinsatz geeignet sind. Die Tests werden entsprechend der Norm „ISO 7176-8:1998 – Rollstühle – Teil 8: Anforderungen und Prüfungen für statische Festigkeit, Stoßfestigkeit und Dauerfestigkeit“ und der Norm „DIN EN 12184 Elektrorollstühle und -mobile und zugehörige Ladegeräte“ durchgeführt.
- Es wird ein Rollentest durchgeführt bei dem der Rollstuhl 200.000-mal über eine Kante fahren muss und richtig durchgerüttelt wird.
- Hat der Rollstuhl diesen Test bestanden, folgt ein Falltest, bei dem er 6.666-mal aus 5 cm Höhe fallen gelassen wird. Besteht der Rollstuhl auch diese „Tortur“, gilt er für den Alltagseinsatz als geeignet.
Den Eintrag der Hilfsmittelnummer in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes können Sie hier einsehen: Hilfsmittelverzeichnis