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Elektro-Rollstuhl immer-mobil
mit Hilfsmittelnummer

Diesen leichten, praktischen Elektro-Rollstuhl zahlt Ihnen bei Bedarf die Krankenkasse.

Der faltbare Elektro-Rollstuhl mit Hilfsmittelnummer immer-mobil ist ein speziell für den deutschen Markt mit seinem Hilfsmittelnummernsystem und den damit verbundenen spezifischen Prüfungen und Anforderungen hergestelltes Gerät.

Der immer-mobil 140 hat die Hilfsmittelnummer für die Anwendungsklasse B (Innen- & Außenbereich): 18.50.07.0001

Der immer-mobil 145DE hat die Hilfsmittelnummer für die Anwendungsklasse B (Innen- & Außenbereich): 18.50.07.0005

Der immer-mobil 110 hat die Hilfsmittelnummer für die Anwendungsklasse A (Innenbereich): 18.46.06.0007

Der immer-mobil 120T hat die Hilfsmittelnummer für die Anwendungsklasse A (Innenbereich): 18.46.06.0008

So geht’s: Einen Elektro-Rollstuhl richtig beantragen.

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Die 3 Schritte des Hilfsmittelantrags.

Damit Sie einen immer-mobil von der Krankenkasse bekommen ist eine gute Vorbereitung wichtig.

 

1. Sanitätshaus

Der erste Weg sollte Sie in ein Sanitätshaus führen, welches den immer-mobil im Sortiment hat und ein Muster für eine Probefahrt zur Verfügung stellt. Der Reha Techniker wird Ihnen den immer-mobil erklären und Ihnen einen Erprobungsbericht erstellen. Aus diesem muss hervorgehen, warum Sie genau diesen Elektro-Rollstuhl benötigen. Es sollte angeführt sein, welche Merkmale und Eigenschaften des immer-mobil für Ihre Situation wichtig und entscheidend sind.

2. Arzt

Mit dem Erprobungsbericht gehen Sie zum Arzt. Dieser schreibt eine ärztliche Verordnung. Die Verordnung sollte unbedingt die Markenbezeichnung mit der richtigen Hilfsmittelnummer enthalten

3. Einreichung

Das Sanitätshaus reicht den Kostenvoranschlag mit der ärztlichen Verordnung und den Erprobungsbericht bei der Krankenkasse ein.

Falls Sie trotzdem einen negativen Bescheid bekommen, ist noch lange nicht alles verloren. Viele Entscheidungen werden im Widerspruchsverfahren doch noch revidiert.
Sie haben weiter die Möglichkeit im sozialgerichtlichen Hauptsachverfahren erster und zweiter Instanz gegen einen ablehnenden Bescheid vorzugehen.
Als letzten Zug gibt es das Beschwerdeverfahren und die Revision in dritter Instanz.

Ob Ihre Krankenkasse Ihnen den Rollstuhl bezahlt, ist eine sogenannte Einzelfallentscheidung. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen in Deutschland kompetente Ansprechpartner nennen können.

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Wichtig ist, dass das Rezept vollständig und korrekt ausgefüllt ist.

Bei der Einreichung bei der Krankenkasse ist es wichtig, dass das Rezept vollständig und korrekt ausgefüllt ist.
Kontrollieren Sie die Angaben auf dem Rezept für Ihren immer-mobil Rollstuhl!

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Wichtig!

  • Machen Sie sich eine Kopie von dem Rezept.
  • Das Rezept ist die Grundlage für die Versorgung mit Ihrem Hilfsmittel durch Ihre Krankenkasse und „bares Geld wert“.
  • Beachten Sie, dass die Verordnung nur eine Gültigkeit von 28 Tagen hat.

Die Hilfsmittelnummer als Qualtitätsbeweis.

Die Hilfsmittelnummer ist eine Voraussetzung, dass Hilfsmittel in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Die Hilfsmittelnummern sind im Hilfsmittelverzeichnis, das vom GKV-Spitzenverband geführt wird, gelistet. Der leichte, praktische Elektro-Rollstuhl immer-mobil ist speziell an die Erfordernisse der deutschen Hilfsmittelnummer angepasst. Dafür waren umfangreiche Tests des deutschen Prüfinstituts CertBerlin nötig. Für die Eintragung ins Hilfsmittelverzeichnis müssen Rollstühle bestimmte Kriterien erfüllen, zum Beispiel dass sie für einen Wiedereinsatz geeignet sind. Die Tests werden entsprechend der Norm „ISO 7176-8:1998 – Rollstühle – Teil 8: Anforderungen und Prüfungen für statische Festigkeit, Stoßfestigkeit und Dauerfestigkeit“ und der Norm „DIN EN 12184 Elektrorollstühle und -mobile und zugehörige Ladegeräte“ durchgeführt.

  • Es wird ein Rollentest durchgeführt bei dem der Rollstuhl 200.000-mal über eine Kante fahren muss und richtig durchgerüttelt wird.
  • Hat der Rollstuhl diesen Test bestanden, folgt ein Falltest, bei dem er 6.666-mal aus 5 cm Höhe fallen gelassen wird. Besteht der Rollstuhl auch diese „Tortur“, gilt er für den Alltagseinsatz als geeignet.

 

Den Eintrag der Hilfsmittelnummer in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes können Sie hier einsehen: Hilfsmittelverzeichnis

Kostenloses E-Book:
Elektro-Rollstuhl bei der Krankenkasse
richtig beantragen

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immer-mobil – Der Elektro-Rollstuhl mit maximaler Flexibilität

Mobilität in jeder Lebenssituation ist ein wichtiger Bestandteil eines glücklichen, zufriedenen Alltags. Erleben Sie die Vorteile der immer-mobil Rollstühle mit Elektromotor und genießen Sie ab sofort wieder eine deutlich verbesserte Mobilität. Unsere Produkte sind hochwertig verarbeitet, haben eine hohe Reichweite und sind bei vielen Sanitätshäusern in Deutschland erhältlich. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Probefahrt und lassen Sie sich von unseren engagierten Beratern zu allen Möglichkeiten rund um die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse beraten (Hilfsmittelnummer).

 

Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse – Elektro-Rollstuhl mit Hilfsmittelnummer

Die finanzielle Belastung stellt für viele Menschen gerade in besonderen Situationen und Lebensumständen eine große Herausforderung dar. Bislang musste der Anschaffungspreis für einen Elektro-Rollstuhl zumindest privat vorgestreckt werden und wurde erst nach längerer Wartezeit von der Krankenkasse im Rahmen der Kostenübernahme rückerstattet. Konzentrieren Sie sich mit den immer-mobil Elektro-Rollstühlen ab sofort ganz auf die technischen Finessen einer hohen Reichweite, maximaler Mobilität und Reisetauglichkeit und einer bequemen, ergonomischen Fortbewegungsweise – ohne sich um die Problematiken der Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse kümmern zu müssen. Die immer-mobil Elektro-Rollstühle sind mit einer Hilfsmittelnummer ausgestattet, um eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse zu ermöglichen. Die Abrechnung erfolgt über Sanitätshäuser bzw. Vertragspartner der Krankenkasse.

Mobil und komfortabel – Genießen Sie höchste Qualität, Ergonomie und Praxistauglichkeit

Stellt der Alltag bei bewegungseingeschränkten Menschen oftmals eine Hürde dar, dann ist es Zeit einen immer-mobil Elektro-Rollstuhl zu probieren. Überzeugen Sie sich bei einer kostenfreien, unverbindlichen Probefahrt ganz in Ruhe von den vielfältigen, herausragenden Merkmalen unserer Elektro-Rollstühle. Genießen Sie mit einer bequemen, ergonomischen Sitzfläche die Kraft unseres Elektromotors und erleben Sie die maximale Flexibilität durch die hohe Reichweite unserer Geräte. Probieren Sie gerne einmal aus, wie leicht und bequem Sie die immer-mobil Elektro-Rollstühle in Ihrem PKW-Kofferraum verstauen können. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Die Sanitätshäuser in Deutschland sind Ihr Partner von der ersten Beratung, der Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse über die Hilfsmittelnummer, die Einstellung Ihres Gerätes bei Auslieferung sowie die Betreuung bei etwaigen Fragen während der Bedienung.