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Wie reiche ich meinen Elektro-Rollstuhl bei der Krankenkasse ein?

Ein Rollstuhl dient oft als Grundbedürfnis des täglichen Lebens und kann somit von Ihrem Arzt verordnet werden. Dabei muss man jedoch auf einige Feinheiten und Details achten, damit ihr Hilfsmittel auch erfolgreich bei der Krankenkasse eingereicht werden kann und die Kosten übernommen werden. Schon wenige unklare Formulierungen können dazu führen, dass der Antrag vorerst abgelehnt wird.

Ein faltbarer Elektro-Rollstuhl ist eine große Hilfe im Alltag. Natürlich ist der Kostenaufwand nicht zu unterschätzen. Eine Hilfsmittelnummer erleichtert die Einreichung bei der Krankenkasse maßgeblich. So ist der Kopf frei für die schönen Dinge im Leben. Wichtig ist hier jedoch, gemeinsam mit seinem Sanitätshaus den Antrag so zu stellen, dass keine unklaren Formulierungen vorkommen, wodurch Ihr Hilfsmittel abgelehnt werden kann.

Wir, die Help-24 GmbH haben extra für unsere Sanitätshäuser einen Leitfaden erstellt, der Schritt für Schritt erklärt wie die Beantragung abläuft und sichtbar macht, welche Formulierungen die Chancen erhöhen.
Die beiden faltbaren Elektro-Rollstühle immer-mobil sind extra für den deutschsprachigen Raum erstellt und mit einer Hilfsmittelnummer ausgestattet worden um die Einreichung zu vereinfachen. Dennoch ist es wichtig einige Schritte und Formulierungen bei der Antragsstellung zu berücksichtigen.

Zuerst ist es wichtig ein Rezept vom Arzt zu haben, in dem genau vermerkt ist welches Produkt empfohlen wird. Auf die genaue Produktbezeichnung und eventuelle Zusätze wie die Seriennummer ist unbedingt zu achten. Im zweiten Schritt folgt das schriftliche Anschreiben mit Begründung. Der Nahbereich umfasst nur 3 km, eine Argumentation mit der Wahrnehmung von Freizeitaktivitäten außerhalb dieser Grenze führt oft zur Ablehnung. Angeführt werden dürfen also nur Begründungen, die in diesem Nahbereich stattfinden können. Je detaillierter Sie Ihre Situation schildern, desto leichter ist es für die Krankenkasse zu verstehen, welches Hilfsmittel Sie benötigen. Die Angaben konkreter Diagnosen als ICD-10 Code verhelfen ebenfalls zum besseren Verständnis.

Jedem Antrag müssen außerdem ein Kostenvoranschlag sowie ein Erprobungsbericht beigefügt werden. Hier ist zu beachten, dass auch das Zubehör, wenn es erforderlich ist, mit angegeben wird. Der Erprobungsbericht wird von Ihrem Sanitätshaus erstellt. Beachten Sie unbedingt, dass die Verordnung nur eine Gültigkeit von 28 Tagen hat.

Wie Sie sehen ist es nicht immer einfach alle Punkte zu berücksichtigen, in Ihrem Sanitätshaus finden Sie die richtigen Ansprechpartner.