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Was tun, wenn der Elektro-Rollstuhl von
der Krankenkasse abgelehnt wird?

Ein moderner Elektro-Rollstuhl wie immer-mobil ist mehr als nur ein Fortbewegungsmittel. Er bedeutet Unabhängigkeit, Selbstständigkeit und Teilhabe am Alltag. Umso frustrierender ist es, wenn die Krankenkasse den Antrag auf ein solches Hilfsmittel ablehnt. Doch das ist kein Grund, aufzugeben. In Deutschland haben Versicherte das Recht, gegen solche Entscheidungen vorzugehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt richtig reagieren.

Die Ablehnung kam per Post – und jetzt?

In den meisten Fällen wird der Antrag mit der BegrĂĽndung abgelehnt, das Hilfsmittel sei “nicht notwendig” oder ein einfacherer, kostengĂĽnstigerer Rollstuhl genĂĽge. Manchmal fehlen auch nur formale Unterlagen oder die medizinische BegrĂĽndung ist nicht ausfĂĽhrlich genug. Wichtig ist: Eine Ablehnung muss immer schriftlich und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine einmonatige Frist fĂĽr den Widerspruch zu laufen.
Ein Widerspruch sollte schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben oder über die elektronische Patientenakte. Im Widerspruchsschreiben sollte klar erkennbar sein, dass Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind und eine Überprüfung fordern. Eine Begründung kann auch nachgereicht werden. Besonders hilfreich ist es, ein ärztliches Attest oder ein Pflegegutachten beizulegen, das die medizinische Notwendigkeit des beantragten Elektro-Rollstuhls belegt. Auch eine ausführliche Stellungnahme des behandelnden Facharztes und eine Beschreibung der konkreten Alltagseinschränkungen sind sinnvoll.

Der Mensch im Mittelpunkt – nicht das Formular

Wichtig: Der Unterschied zwischen “Grundversorgung” und “individueller Bedarf” spielt bei der Bewertung eine zentrale Rolle. Wer etwa in einer Wohnung mit langen Fluren lebt oder allein einkaufen möchte, hat andere Anforderungen als jemand in stationärer Pflege. Das Sozialgesetzbuch V sieht den Ausgleich der Behinderung im Alltag vor – nicht nur das reine “Sitzen und Schieben”.
Wenn der Widerspruch erfolglos bleibt, besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen. Dieses Verfahren ist für Versicherte grundsätzlich kostenfrei. Wer rechtliche Unterstützung möchte, kann sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden oder Mitglied in einem Sozialverband wie dem VdK oder SoVD werden. Auch viele Sanitätshäuser bieten Unterstützung bei der Antragstellung und im Widerspruchsverfahren an.


Fazit: Dranbleiben lohnt sich

Eine Ablehnung durch die Krankenkasse ist nicht das Ende des Weges. Mit guter Vorbereitung, fachlicher Unterstützung und einer klaren Argumentation stehen die Chancen gut, den Elektro-Rollstuhl doch noch bewilligt zu bekommen. Denn Mobilität ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht.

Quellen:

  • Verbraucherzentrale: “Krankenkasse lehnt Hilfsmittel ab. Das können Sie tun” (verbraucherzentrale.de)
  • Sozialverband VdK: “Ablehnung durch die Kasse? Keine Angst vor dem Widerspruch!” (vdk.de)
  • Pflege durch Angehörige e.V.: “Widerspruch bei Hilfsmittel-Ablehnung” (pflege-durch-angehoerige.de)
  • Rehadat: “AblehnungsgrĂĽnde und Widerspruchsmöglichkeiten” (rehadat-hilfsmittel.de)
  • Rehadat-Recht: Urteile zum Behinderungsausgleich nach SGB V (rehadat-statistik.de)