Logo immer-mobil

Wo dürfen Sie mit einem Elektro-Rollstuhl fahren?

Prinzipiell dürfen Sie mit Ihrem Elektro-Rollstuhl nur auf dem Gehweg fahren. Sie können jedoch Straßen überqueren oder diese benutzen, sofern die Befahrung der Gehwege nicht möglich ist. Grundsätzlich gilt, dass Sie die Schrittgeschwindigkeit einhalten müssen, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

Sie können also überall dort mit Ihrem Elektro-Rollstuhl fahren, wo auch Fußgänger unterwegs sind.

Am Zebrastreifen oder Fußgängerübergang verhält es sich wie bei Fußgängern: Sie haben Vorrang beim Überqueren des Schutzweges mit Ihrem Elektro-Rollstuhl. Selbstverständlich empfiehlt es sich immer zu überprüfen, ob Autofahrer dies auch wirklich wahrnehmen. Die Sicherheit geht natürlich vor.

Die meisten Elektro-Rollstühle können bis zu 6 km/h fahren. Erreicht ein Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h muss es mit einer Nummerntafel ausgestattet werden und benötigt eine zusätzliche Zulassung für den Straßenverkehr. Alle immer-mobil Rollstühle fahren maximal bis zu 6 km/h, daher betrifft Sie diese Regelung in diesem Fall nicht.

Straßentaugliche Ausstattung für mehr Sicherheit

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit Ihrem Elektro-Rollstuhl im Außenbereich, also am Verkehr teilnehmen möchten, muss der Elektro-Rollstuhl mit einer straßentauglichen Beleuchtung ausgestattet werden. Der immer-mobil 140 ist serienmäßig mit 2 Vorder- und 2 Rücklichtern und 2 Rückstrahlern ausgestattet, welcher der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen. Auch wenn es tagsüber keine Verpflichtung zur Beleuchtung gibt, steht doch die Sicherheit im Vordergrund.

Generell dient ein faltbarer Elektro-Rollstuhl zur Beförderung gehbehinderter oder gehunfähiger Personen auf befestigten Untergründen entsprechend der Anwendungsgrenzen.welches für den Nutzer die optimale Sicherheit und Qualität gewährleistet.

Benötige ich eine Erlaubnis, um mit einem Elektro-Rollstuhl zu fahren?

Nein, Sie benötigen keine Erlaubnis. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass sie körperlich und geistig in der Lage sind einen Elektro-Rollstuhl zu steuern und zu fahren. Wenn Sie nur ab und zu selbst steuern möchten und sich sonst lieber von einer Begleitperson führen lassen, können Sie das Pflegesteuerungsset für ihren immer-mobil kaufen. Hier kann die Steuerung wechselweise zwischen Nutzer und Begleitperson umgeschaltet werden.

Gibt es sonst Verkehrsregeln, die beim Fahren mit dem Elektro-Rollstuhl beachtet werden müssen?

Oft ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich, was man im Straßenverkehr mit einem Elektro-Rollstuhl darf und was nicht. Daher die wichtigsten Eckdaten zusammengefasst:
·       Sie dürfen mit Ihrem immer-mobil auf Fußgängerwegen fahren
·       Sie müssen Schrittgeschwindigkeit fahren, um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
·       Kurzfristig dürfen Sie auf die Straße ausweichen, wenn kein Fußgängerweg zur Verfügung steht
·       Sie haben Vorfahrt am Zebrastreifen
·       Autobahnen und Schnellstraßen sind für Elektro-Rollstühle tabu