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Häufige Fragen

Hilfsmittelnummer

Was ist eine Hilfsmittelnummer?

Medizinische Hilfsmittel sind Gegenstände, die erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Sie sind auf Antrag des Herstellers im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und haben eine Hilfsmittelnummer.

Bei medizinischer Notwendigkeit erfolgt die Erstattung von Hilfsmitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Höhe der Vergütung ist durch entsprechende Hilfsmittelverträge mit den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen geregelt. Medizinprodukte erhalten nur dann eine Hilfsmittelnummer, wenn die Funktionstauglichkeit, die Sicherheit, die indikationsbezogenen Anforderungen sowie der medizinische Nutzen vom Hersteller nachgewiesen wurden.

Ist der immer-mobil 140 der einzige Elektro-Rollstuhl mit Hilfsmittelnummer für den Innen- und Außenbereich?

Ja, der immer-mobil 140 ist der erste faltbare Elektro-Rollstuhl der sowohl für den Innen- als auch Außenbereich eine Hilfsmittelnummer hat.

Werden die beiden immer-mobil Modelle immer von der Krankenkasse übernommen?

Prinzipiell handelt es sich bei der Übernahme der Kosten immer um eine Einzelfallentscheidung der Krankenkassen. Mit der Hilfsmittelnummer und dem richtigen Einreichen stehen die Chancen aber sehr gut. Wir haben dazu einen Leitfaden für die Sanitätshäuser erstellt, in dem wir wichtige Tipps rund um das Thema zusammengefasst haben. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihr Sanitätshaus.

Warum kann ich den immer-mobil Elektro-Rollstuhl als Hilfsmittel beantragen?

Ein Elektro-Rollstuhl ist ein sächliches Produkt und kann Ihnen prinzipiell durch Ihren Arzt auf Kosten der Krankenkasse verordnet werden. Wichtig ist hierbei, dass der Elektro-Rollstuhl die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erfüllen kann. Selbstständiges Wohnen, Einkaufen im Bereich der Grundversorgung, Besuche beim Arzt, Behördengänge und vieles mehr sind somit wieder möglich. Der faltbare immer-mobil Elektrorollstuhl ermöglicht Ihnen als gehbehindertem oder gehunfähigem Patient, sich wieder auf befestigten Untergründen, drinnen und draußen, selbstständig und selbstbestimmt fortzubewegen.

Was muss bei der Beantragung formal erfüllt werden?

  1. Verordnung/Rezept von Ihrem Arzt
  2. Kostenvoranschlag
  3. Begründung durch Ihren Arzt, beziehungsweise falls Sie die Begründung selbst erstellen, sollte Ihr Arzt diese unterzeichnen.
  4. Gesamtbetrachtung im Rahmen der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit
  5. Vorgaben der Hilfsmittelrichtlinie
  6. Erprobungsbericht

Welche Unterlagen sollten bei der Einreichung an die Krankenkasse beigelegt werden?

  • Verordnung vom Arzt
  • Kostenvoranschlag
  • Begründungsschreiben
  • Erprobungsbericht

Wir empfehlen Ihren individuellen Antrag gemeinsam mit Ihrem Sanitätshaus zu erstellen.

Welche Kriterien muss der Arzt auf jeden Fall im Rezept vermerken?

1. Notwendigkeit
2. Ausreichende Versorgung
3. Zweckmäßigkeit

Vorsicht! Eine Begründung für „eine optimale Versorgung“ wird von der Krankenkasse abgelehnt.
Hinweis! Hilfsmittel sind nicht budgetiert, belasten also nicht das Budget Ihres Arztes. Weisen Sie ihn darauf hin, wenn solche Kosten-Bedenken geäußert werden.

Welche Begründungen sollten vermieden werden?

Begründen Sie Ihren Antrag NICHT mit:

• der möglichen Nutzung Ihres PKW oder der öffentlichen Verkehrsmittel
• dem leichteren Einladen des Rollstuhls in Ihren PKW
• Wahrnehmung von Freizeitaktivitäten
• der Nutzung des Rollstuhls in / bei der Arbeit
• Urlaubsreisen
• dem Besuch der eigenen Kinder, Freunde etc., wenn diese weiter als 3 km entfernt von Ihnen Leben

Welche Tests und Kriterien muss ein Elektro-Rollstuhl erfüllen, um eine Hilfsmittelnummer zu bekommen?

Der GKV-Spitzenverband prüft zunächst die Hilfs- bzw. Pflegehilfsmitteleigenschaft. Um eine Hilfsmittelnummer zu erhalten muss der Antragssteller folgende Punkte nachweisen:

  • die Funktionstauglichkeit
  • die Sicherheit
  • die Erfüllung der Qualitätsanforderungen
  • sowie – soweit erforderlich – den medizinischen oder pflegerischen Nutzen

Sonstiges

Wie lange erhalte ich Garantie auf die Batterien des immer-mobil?

Sie erhalten ganze zwei Jahre Garantie auf die Batterien, dies ist absolut einzigartig und bei keinem anderen Anbieter möglich.

Ist der immer-mobil leicht zu verstauen?

Ja, beide immer-mobil Modelle überzeugen mit Ihrem geringen Platzbedarf und sind innerhalb von einer Sekunde zusammengeklappt. Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Elektro-Rollstuhl sogar im Kleiderschrank verstauen.

Ich möchte keine schwarzen Reifen, gibt es hier eine andere Möglichkeit?

Sie können den immer-mobil auch mit grauen Reifen ausstatten, dies ist optimal für den Innenbereich, da keine schwarzen Spuren am Boden entstehen.

Ist die Beleuchtung des immer-mobil für den Außenbereich geeignet?

Um eine Hilfsmittelnummer für den Außenbereich zu erhalten, muss eine ausreichende Beleuchtung gewährleistet werden. Der immer-mobil 140 verfügt demnach über 2 Vorder- und Rücklichter, sowie zwei 2 Rückstrahler.

Gibt es Zubehör für den immer-mobil?

Ja umfangreiches Zubehör für den immer-mobil finden Sie auf unserer Zubehör Seite.

Ist der immer-mobil auch bei Schlechtwetter fahrbar?

Ja natürlich, unsere faltbaren Elektro-Rollstühle sind nach der Schutzklasse IPX4 zertifiziert: „Schutz gegen allseitiges Spritzwasser“. Somit lassen sich unsere Rollstühle auch im Regen problemlos benutzen.